Goldener Stecker: Schaffhausen macht Ernst mit E-Ladestationen in Gebäuden
SIA 2060: Wer im Kanton Schaffhausen ein Gebäude erstellt, kommt um dieses Merkblatt des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins nicht herum. Denn in Schaffhausen muss in jedem Neubau die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge vorbereitet sein. Es ist der erste Kanton, der diese Ausrüstungspflicht für E-Ladeinfrastruktur einführt. Andere setzen auf Anreize wie Kaufprämien oder Steuervergünstigungen, um die Elektromobilität zu fördern.
In jedem Gebäude, das im Kanton Schaffhausen neu gebaut wird – ob Wohnhaus oder Gewerbegebäude – muss die Grundausrüstung für die Infrastruktur für E-Ladestationen vorhanden sein. Bei Gewerbegebäuden muss eine gewisse Anzahl an Parkplätzen ladebereit ausgerüstet sein.
Auch bei umfassenden Sanierungen ist die technische Ausrüstung mit E-Ladeinfrastruktur künftig Pflicht. Seit April 2021 ist dieses neue Baugesetz im Kanton Schaffhausen in Kraft.
So soll sichergestellt sein, dass nicht nachträglich teure Investitionen für die Elektromobilität nötig werden. Öffentlich zugängliche Parkhäuser und Parkplätze mit mehr als 60 Parkplätzen müssen bis 2030 E-Ladestationen haben. In Wohn-Neubauten müssen mindestens die Leerrohre eingebaut sein, so dass Ladestationen bei Bedarf eingerichtet werden können.
Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser haben dafür den Goldenen Stecker 2021 des Verbands Swiss E-Mobility erhalten, ein Anerkennungspreis für die Förderung von Elektromobilität. Auch der Kanton Bern will das Baugesetz so anpassen, dass Parkplätze angemessen für die Elektromobilität vorbereitet sind. Der Entscheid liegt jetzt beim Parlament.
Der Kanton Neuenburg sieht ähnliche Bestimmungen vor. Bei neuen Gebäuden müssen mindestens 80 Prozent der Parkplätze so angelegt sein, dass eine spätere Installation von Ladestationen möglich ist.
Die meisten Kantone setzen aber nach wie vor auf Anreize. Wer auf ein E-Auto umsteigt, erhält eine Kaufprämie. Diese fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus, und sind zum Teil an Bedingungen geknüpft. In Schaffhausen ist diese Prämie an die Bedingung gekoppelt, 100 Prozent erneuerbaren Strom zu beziehen für seine Liegenschaft oder seine Wohnung. Die überwiegende Mehrheit der Kantone fördert E-Fahrzeuge zudem mit Steuervergünstigungen.
Stephan Walter ist beim Bundesamt für Energie Fachspezialist für Mobilität. Energeiaplus wollte von ihm wissen, welche Bedeutung die Anreize haben und was das Merkblatt SIA 2060 bewirken kann.
Energeiaplus: Was bringen die diversen Anreize der öffentlichen Hand bei der Förderung der Elektromobilität?
Stephan Walter: Kaufprämien, wie sie einige Kantone gewähren, können in einer Übergangsphase Konsumentinnen und Konsumenten sicherlich zum Kauf von Elektroautos motivieren und auch die Sichtbarkeit der Elektromobilität insgesamt erhöhen. Dies gilt auch für die Rabatte für energieeffiziente Fahrzeuge bei den kantonalen Motorfahrzeugsteuern.
Kaufprämien werden aber längerfristig kaum noch nötig sein, weil die E-Autos laufend günstiger werden. Verschiedene Kantone und Städte bieten zudem Förderprogramme für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden oder in Unternehmen an. Dies hilft, den Aufbauprozess von Lademöglichkeiten zu beschleunigen.
In vielen Neubauten wird die Infrastruktur für E-Ladestationen bereits standardmässig vorgesehen. Wie wichtig ist es, dies noch explizit im Gesetz als Pflicht festzuschreiben, so wie das der Kanton Schaffhausen nun gemacht hat?
Es ist sehr wichtig, dass die Elektromobilität bereits bei der Planung von neuen Gebäuden berücksichtigt wird, wie zum Beispiel durch das Verlegen von Leerrohren und Kabeltragsystemen oder die Einrichtung einer ausreichend dimensionierten Anschlussleitung für die spätere Installation von Ladeinfrastruktur. Das ist viel kostengünstiger als das Nachrüsten. Es werden aber immer noch Neubauten erstellt, ohne entsprechende Vorinstallationen. Dem können gesetzliche Vorgaben in den Kantonen entgegenwirken.
Die Erfahrungen zeigen: E-Fahrzeug-Besitzer laden ihr Auto daheim. Wer in einem alten Mehrfamilienhaus wohnt ohne Garage oder Privatparkplatz, dem nützt das neue Schaffhauser Gesetz wenig. Was ist die Lösung hier?
Für Personen ohne fixen Autostellplatz am Wohnort müssen rasch geeignete Lademöglichkeiten geschaffen werden. So zum Beispiel in der blauen Zone. In Basel-Stadt werden bis Ende 2026 insgesamt 200 öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektroautos in Wohnquartieren nachfragegerecht aufgebaut. Das heisst: Die BewohnerInnen haben die Möglichkeit, den Bedarf (per Online-Formular) anzumelden, und der Kanton Basel-Stadt prüft dann die Bereitstellung der Ladestation.
In Bern läuft zudem seit Ende März dieses Jahres ein Pilotprojekt für das Laden von Elektroautos an der Strassenlaterne in der blauen Zone.
Was sind in Ihren Augen die drängendsten Herausforderungen bei der E-Mobilität?
Im Oktober verfügte jeder vierte neu verkaufte Personenwagen über einen elektrischen Antrieb, war also ein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid. Entsprechend muss der Aufbau privater und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur forciert werden, um die sich beschleunigende Entwicklung bei den Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen nicht zu behindern. Die zeit- und bedarfsgerechte Realisierung dieser Lademöglichkeiten ist eine grosse Herausforderung und kann nur durch eine verstärkte Koordination und Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Parteien erreicht werden. EnergieSchweiz lanciert in Kürze ein Programm Ladeinfrastruktur, um diesen Prozess mit gezielten Massnahmen, zum Beispiel im Bereich Information und Beratung, zu unterstützen.
Text und Interview: Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie
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