Liebes BFE…Haben wir ein Wirrwarr bei der Elektromobilität?
Das Bundesamt für Energie (BFE) beantwortet jedes Jahr hunderte von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auf energeiaplus.com greifen wir unter dem Stichwort «Liebes BFE…» einige davon auf.
Herr S. hat uns eine Reihe von Fragen und Gedanken zum Thema Elektromobilität geschickt. Das Spektrum der Fragen reichte von Kaufprämien, über Steuerausfälle bis hin zur Benutzerfreundlichkeit von elektrischen Ladesäulen. Wir haben mit den Antworten auf die Fragen von Herr S. ein Energeiaplus-Dossier zusammengestellt.
Herr S. schrieb ans BFE: Deutschland bietet Kaufprämien an und durch die Förderung des KFW wird eine Wallbox für eine Privatperson sehr erschwinglich. In der Schweiz haben wir einen kantonalen Wirrwarr, der mehrheitlich im Erlass der Fahrzeugsteuer zu gipfeln scheint. Warum ist das so?
Auf Bundesebene gibt es zurzeit tatsächlich keine Kaufprämie für Elektroautos und auch keine finanzielle Förderung von Ladestationen. Dazu haben bisher politische Mehrheiten gefehlt. Es ist richtig, dass Elektroautos in der Schweiz von der Automobilsteuer beim Import befreit sind. Viele Kantone – aber nicht alle – geben auch Rabatte für E-Fahrzeuge bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer oder befreien diese vollständig davon.
Auf kantonaler Ebene gibt es verschiedene Fördermassnahmen: Einige Kantone bieten eine Umstiegsprämie an. Es gibt zudem Förderprogramme für Ladeinfrastrukturen. Die Webseite www.energiefranken.ch bietet einen Überblick über die existierenden Angebote und Rabatte bei der Motorfahrzeugsteuer.
Übrigens: Obwohl es in der Schweiz keine bundesweite Kaufprämie gibt, waren die Neuzulassungszahlen von Elektroautos in der Schweiz 2020 höher als in Deutschland und Frankreich, die hohe Kaufprämien zahlen. Die Rahmenbedingungen scheinen in der Schweiz also doch attraktiv, und die Anreize im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften für die Importeure zeigen Wirkung.
Wir haben zwar mittlerweile recht viele Ladesäulen in der Schweiz, liegen aber noch relativ weit hinter Deutschland. Leider ist aber die Bedienung der Säulen chaotisch, hier fehlt eine einheitliche Vorgabe.
Die Webseite ich-tanke-strom.ch zeigt die Verfügbarkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Echtzeit an. Eine aktuelle Statistik zu allen öffentlich zugänglichen Ladestationen in der Schweiz gibt es hier. Momentan kommen in der Schweiz auf jede Ladestation, die auch mehrere Ladepunkte umfassen kann, acht bis neun Batterie-Elektrofahrzeuge.
Die Preise und die Gestaltung fürs Laden sind ein ziemliches Chaos und nicht motivierend was Roaming angeht. In der Schweiz sind Startkosten, damit man überhaupt mal laden darf, und Zeitzusätze gang und gäbe. Hier ist das Elektrofahren meilenweit hinter dem Benzin und das Frustpotential so hoch, dass man sich nicht wundern muss, wenn niemand umsteigt oder wieder damit aufhört.
Auf Bundesebene gibt es Vorgaben zur Preisbekanntgabe an Ladesäulen. Dafür ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zuständig. Der Preis kann indes variieren, je nach Anbieter, den man fürs Stromladen gewählt hat – analog zum Telefonanbieter fürs Handy.
Der Preis muss auf einer zugehörigen App oder Webseite bekannt gegeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument Preisbekanntgabe an Ladesäulen > Zeitpunkt und Ort der Preisbekanntgabe. Aktuell laufen zudem Gespräche über eine Bekanntgabe per Handy-Nachricht: Vor dem Benutzen der Ladestation wird der Preis als Handy-Nachricht verschickt. Danach kann der Kunde entscheiden, ob er mit dem Ladevorgang beginnen möchte. Energeiaplus hat bereits über die Preisvorgaben berichtet.
Thema Mieter: Ich habe per Zufall gesehen, dass aktuell eine Motion vorliegt, die Mietern das Recht geben soll, eine Ladestation einzurichten. Wieviel Chancen hat so eine Motion bei uns? Wie will der Bundesrat die Auto-Klimaziele erreichen, wenn E-Mobilität aktuell eher ein Luxus für Einfamilienhaus-Besitzer zu sein scheint?
Die Motion «Mieterinnen und Mieter sollen Elektroautos laden können» von Jürg Grossen (GLP BE) wurde von VertreterInnen fast aller Parteien unterzeichnet. Sie scheint entsprechend politisch breit abgestützt. Der Bundesrat hat sich inzwischen in seiner Stellungnahme abschlägig zur Motion geäussert. Er ist davon überzeugt, dass auf freiwilliger Basis rascher Lösungen gefunden werden können.
Im revidierten CO2-Gesetz ist ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden vorgesehen. Sollte das revidierte CO2-Gesetz am 13. Juni angenommen werden, könnten so ab 2022 Beiträge an die Ladeinfrastruktur geleistet werden.
Mehr oder weniger nichts höre ich zum Zustand der Stromleitungen und der Versorgung in der Schweiz. Sind unsere Versorgungsleitungen stark genug, falls ab morgen jeder E-Auto fahren möchte oder zumindest, um die gegebenen Klimaziele zu erreichen? Woher soll der Strom dazu kommen?
Der Übergang zur E-Mobilität bedeutet, dass wir mehr Elektrizität benötigen werden. Das passiert aber nicht von heute auf morgen. Der erhöhte Bedarf soll durch Einsparungen in anderen Sektoren sowie den Zubau erneuerbarer Energien gedeckt werden. Dieser Zubau ist ohnehin notwendig und entspricht den Zielen der Energiestrategie 2050.
Sollte man die E-Autoförderung nicht auch mit mehr Photovoltaik-Anlagenförderung kombinieren?
Einige Kantone, wie zum Beispiel der Kanton Thurgau, tun dies bereits. Photovoltaik wird heute über die sogenannte Einmalvergütung gefördert. Eine Kombination von Photovoltaik und Elektromobilität macht vor allem dann Sinn, wenn ein Fahrzeug tagsüber zuhause ist und geladen werden kann. Oder wenn der Arbeitgeber eine Photovoltaikanlage installiert hat und das Fahrzeug dort aufgeladen werden kann.
Wie will der Bundesrat den Wegfall von Steuergeldern kompensieren, wenn jeder E-Auto fährt? Wird die Kilowattstunde dann so teuer wie Benzin/Diesel?
Auch E-Fahrzeuge benützen öffentliche Strassen und müssen daher mittelfristig einen Beitrag zu deren Finanzierung leisten. Die gesetzlichen Grundlagen dazu bestehen im NAF-Gesetz. Wie die Abgabe auf Elektroautos genau aussehen wird, ist noch nicht definiert. Sie könnte als Pauschalabgabe oder als Kilometer-Abgabe funktionieren.
Wie sieht zu all diesen Punkten die Roadmap aus? Gibt es dazu irgendwo online die Pläne, die man sich ansehen könnte?
Die sogenannte «Roadmap Elektromobilität» verfolgt das Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen bis ins Jahr 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. Im März 2021 hat Bundesrätin Sommaruga an einem Spitzentreffen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche den Ausbau der Elektromobilität diskutiert. In den nächsten Monaten erarbeiten die Akteure die Zielsetzung und Massnahmen. Weitere Informationen hierzu finden sie hier: https://roadmap-elektromobilitaet.ch
Wo informiere ich mich darüber, was in der Politik aktuell zum Thema Elektromobilität diskutiert wird?
Auf der Webseite des Parlaments sind alle parlamentarischen Geschäfte einsehbar: Auf Ratsbetrieb > Curia Vista > Suche kann man nach Stichworten suchen und sieht, was aktuell ansteht. Während den Sessionen kann man das Geschehen in den beiden Ratskammern sogar über einen Videoübertragung live verfolgen. Wer ganz sicher nichts verpassen will, abonniert den Benachrichtigungsservice des Parlaments. Zudem ist die Webseite des Verbands Swiss eMobility eine gute Quelle zu laufenden politischen Diskussionen: www.swiss-emobility.ch.
Lisa Brombach, Hochschulpraktikantin Medien und Politik BFE
„Dieser Zubau ist ohnehin notwendig und entspricht den Zielen der Energiestrategie 2050.“
In Tat und Wahrheit ist der Zubau zum Ersatz der Kernkraftwerke nötig und reicht schon allein dafür kaum aus. Eine vollständige Umstellung des Verkehrs auf Strom ist dabei gar nicht eingerechnet. Die E-Mobilitätspolitik widerspricht der Energiestrategie 2050.
Bevor wie wieder zur Exhumierung der überholten Kernenergie schreiten, ein paar Fakten.
Ca. 30% der Schweizer Stromerzeugung wird sinnlos vergeudet für einen Betrieb ohne Nutzen. Beleuchtungen ohne Sinn, Klimatisierung ohne Anwesende, Lüftungen, die sich nicht abschalten lassen, Standby Verluste, … die Liste ist endlos und Beispiele können auf der Homepage der Energieagentur der Wirtschaft http://www.enaw.ch besichtigt werden. Würde das Potential der 30% konsequent gehoben, hätten wir Strom im Überfluss. Der Bedarf liegt heute bei rund 60 TWh im Jahr, Tendenz sinkend seit Jahren. Allein auf unseren Dächern schlummert ein solares Potential von 67 TWh. Da sind Fassaden, Schallschutzwände, überdachte Parkplätze etc. noch nicht mal eingerechnet. Das angesprochene Energieproblem ist fiktiv. Vorgelagert mögen ein paar kleine Technologieprobleme sein – aber ganz sicher auch ein Intelligenzproblem.
Ein wesentlicher Fokus sollte auf Ladeinfrastruktur an tagsüber benutzten Parkplätzen liegen, damit PV Strom direkt genutzt werden kann. Nachts aufladen heisst zwischenspeichern = weniger Energieeffizienz und höhere Kosten. Pendlerautos könnten langsamer geladen werden, wenn man sich verpflichtet den ganzen Tag zu parken und dann laden zu lassen, wenn am meisten Strom verfügbar ist, dies zu einem tiefen Strompreis, der z.B. in den Parkgebühren inbegriffen ist. Leute die ihr Auto schnell beladen haben wollen, sollen mit einem höheren Preis für die dazu notwendige Infrastruktur bezahlen.
Solche Fahrzeuge könnten nachts helfen, die eigene Wohnung mit Strom zu versorgen, falls dort die entsprechende Infrastruktur vorliegt
Für den Bau solcher Infrastruktur und die Regelung der Preisgestaltung und -Transparenz sollten Bund, Kantone und Gemeinden schnellstmöglich die notwendiger Rahmenbedingungen schaffen. Die Gemeinden sollten die rechtliche Möglichkeit erhalten, entsprechende Vorschriften zur Ausrüstung von Parkplätzen zu erhalten und über Parkplatzbewirtschaftung Anreize zu schaffen. Der Bund sollte in Anlehnung an EN-Normen sicherstellen, dass die e-Mobilität überall gleiche Verhältnisse vorfindet.
Eine gute Infrastruktur dieser Art würde die Entwicklung hin zur Elektromobilität zum Selbstläufer machen – ohne Fördergelder
Würde das BFE etwas publizieren, was in dieser Richtung am laufen ist?
Besten Dank für den Hinweis, sie sprechen verschiedene wichtige Aspekte an. Einige davon greifen wir in unserem Handlungsleitfaden zur Elektromobilität für Gemeinden auf: https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/8842, dieser Leitfaden wird zur Zeit aktualisiert. Mit dem SIA-Merkblatt 2060 (http://shop.sia.ch/normenwerk/architekt/sia%202060/d/D/Product) haben Planer, Architekten, Ingenieure wie auch Behörden Grundlagen für die Berücksichtigung der Elektromobilität. Einige Kantone haben die Empfehlungen des SIA-Merkblatts bereits in ihre Baugesetzgebung übernommen.
Auf der Website von EnergieSchweiz finden Sie weitere Aktivitäten des BFE im Bereich Elektromobilität: https://www.energieschweiz.ch/mobilitaet/elektromobilitaet/. Mit dem Projekt Charge4Work (https://www.swiss-emobility.ch/de/programme/charge4work/?navid=969945969945) unterstützt EnergieSchweiz ein Beratungsangebot für Unternehmen im Bereich Ladeinfrastruktur. Gerade am Arbeitsplatz wird normalerweise tagsüber geladen.
Freudlichen Grüssen
Team Energeiaplus