Wenn der Akku brandgefährlich wird
Das günstige Ladegerät aus dem Online-Shop kann teure Folgen haben. Denn günstig heisst nicht zwingend auch sicher. Jedes sechste elektrische Gerät, welches das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI 2020 kontrollierte, wies Mängel auf. Insbesondere von auffallend günstigen Nachahmer-Produkten rät das ESTI ab – wegen möglicher Sicherheitsbedenken.
1427 Geräte haben die ESTI-Inspektoren kontrolliert. 236 oder jeder sechste Artikel wies Mängel auf. Das können einerseits formelle Mängel sein, wie fehlende Typenschilder oder Betriebsanleitungen. Andererseits sind bei den mangelhaften Artikeln auch Geräte dabei, die zu Stromschlag, Rauchbildung oder gar Brand führen könnten. 130 Verkaufsverbote wurden ausgesprochen, 13 Rückrufe wurden publiziert. Das zeigt die Marktüberwachung 2020, die das ESTI publiziert hat.
Peter Fluri ist beim ESTI für die Marktüberwachung zuständig. Energeiaplus hat bei ihm nachgefragt, wie diese Zahlen zu werten sind und wo besonders Vorsicht geboten ist.
Energeiaplus: Jedes sechste Produkt, welches das ESTI kontrolliert hat, ist mangelhaft. Wie ist diese Zahl zu werten?
Dies entspricht in etwa dem langjährigen Mittelwert und reicht von formellen Mängeln bis hin zu Nachlässigkeit und wirklich gefährlichen Geräten. Ein Gerät kann punkto Sicherheit mangelhaft sein, aber dass es dann effektiv zu einem Vorfall kommt, ist glücklicherweise meist selten.
Was sind die häufigsten Mängel?
Typische Ursachen von sicherheitstechnischen Mängeln können sein:
– ungenügende Schutzabstände in elektronischen Schaltungen bei USB-Chargern und weiteren Ladegeräten (Stromschlaggefahr)
– Falsche Stecker und zu hohe elektrische Leistung bei Wasserkochern (Stromschlag-/Brandgefahr)
– Nichtpassende Ladegeräte und dadurch Überladen von Lithium-Ionen Akkus (Explosions-/Brandgefahr)
– Fehlende Absicherung und unzulässige Verschaltung bei Steckern und Kupplungen in Ladekabeln für die Elektromobilität (Stromschlaggefahr)
– Falsches Netzanschlusskabel, zu hohe Leistung, falsche Stecker-Abmessungen und unzulässige ausländische Stecker an verschiedenartigen Geräten
Sind es jedes Jahr die gleichen Produkte, die beanstandet werden? Oder hat sich das im Lauf der Jahre verändert?
Früher waren eher leistungsstarke Geräte von Mängeln betroffen. Heute sind zusätzlich auch scheinbar harmlose «kleine» Geräte wie USB-Ladegeräte, neuartige LED-Leuchtmittel teils mit Mängeln behaftet, weil sie nicht normkonform gebaut wurden.
«Akkus von E-Bikes sind brandgefährlich» titelte die Aargauer Zeitung kürzlich (am 21.4.2021). Sind solche Akkus ein Fall für ein Verkaufsverbot? Für einen Rückruf? Es könnte ja auch unsachgemässe Handhabung der Grund dafür sein.
Die Ursachen für Mängel an Geräten können in einer rudimentären Konstruktion liegen oder durch die Verwendung von billigen Komponenten über die Verwendungsdauer entstehen. Andererseits haben Benutzer je nach Gerät natürlich auch Wartungspflichten und müssen Geräte dem Zweck und Alter entsprechend und gemäss den Betriebsanleitungen «behandeln».
Sie raten KonsumentInnen insbesondere bei Steckern, genau hinzuschauen. Ausländische Stecker entsprechen konstruktionsbedingt nicht den Schweizer Normen und sind deshalb in der Schweiz auch verboten. Was müssen KundInnen beachten?
Ich würde KonsumentInnen raten, vor dem Kauf eines Elektrogerätes die Verpackung kurz zu öffnen und den Stecker anzuschauen oder den Verkäufer dazu anzufragen. Wir alle wissen, wie Schweizer Stecker aussehen.
Ich habe im Ausland auch schon ein neues Ladekabel für mein Handy kaufen müssen. Sind solche Kabel in jedem Fall ein Sicherheits-Risiko?
Nein, nicht «in jedem Fall». Jedoch bei elektrischen Erzeugnissen aus einem «Allerweltsladen», welche zusätzlich besonders preisgünstig sind und allenfalls noch sogenannte No-Name-Produkte sind, ist Vorsicht angezeigt. Hier ist die Rückverfolgbarkeit, gerade bei einem Vorfall mit baugleichen Erzeugnissen, in der Handelskette bis zurück zum Hersteller teils bewusst unklar gehalten oder unmöglich.
Vermutlich funktionieren die Erzeugnisse in der ersten Zeit. Es ist aber über die Gebrauchsdauer zweifelhaft, ob ein solches Gerät nicht potentiell elektrisch gefährlich werden könnte und/oder einen Brand auslösen könnte.
Welche Produkte kontrolliert das ESTI:
- Haushaltgeräte wie Staubsauger, Bügeleisen, Mixer oder Waschmaschinen und Kühlschränke
- Elektrowerkzeuge wie Bohr- oder Schleifmaschinen
- Anschluss- und Installationsmaterial wie Steckdosenleisten, Stecker, Netzteile, Schaltgeräte und Leistungsschalter
- Leuchten und Lampen
- Audio/Video/IT-Geräte
Das Ziel der Kontrollen des ESTI ist es, dass nur sichere elektrische Geräte auf dem Markt sind. Die Kontrollen erfolgen schweizweit und stichprobenweise – bei Grossverteilern und Fachmärkten, direkt bei Herstellern oder an Messen, aber auch bei Produkten im Internet.
Insgesamt 130 elektrische Artikel durften nicht mehr verkauft werden. Die Verkaufsverbote betrafen die unterschiedlichsten Geräte, verschiedene Geräte wurden vom Markt zurückgerufen: Ein UV-C-Desinfektionsgerät wurde zurückgerufen, weil es Augen und Haut schädigen könnte. Rückrufe gab es auch wegen Stromschlag-Gefahr. Das betraf beispielsweise eine Lichterkette und ein Ladegerät für E-Zigaretten.
Sie raten insbesondere auch zu Vorsicht beim Kauf von elektrischen Artikeln im Internet. Warum? Da werden ja meist die genau gleichen Produkte angeboten wie im Laden.
Das stimmt: Dennoch: Bei auffallend preisgünstigen elektrischen Geräten auf zweifelhaften Online-Plattformen (Webshops) gilt es schon genauer hinzuschauen. Vielfach sind diese Geräte Nachahmer-Produkte mit rudimentären Produkteprüfungen, welche über eine längere Betriebsdauer aufgrund von elektrisch minderwertigeren Bauteilen und einer vereinfachten Bauweise unsicher werden können. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist dies rein optisch nur schwer oder gar nicht erkennbar.
Wie erkenne ich denn ein Produkt, das nicht «brandgefährlich» wird?
Ein konformes Erzeugnis muss:
– ein Typenschild aufweisen, woraus der Hersteller mit seiner Adresse und fallweise der Importeur hervorgehen. Andernfalls müssen diese Angaben auf den begleitenden Unterlagen oder auf der Verpackung angegeben werden.
– eine Kennzeichnung zur Identifikation aufweisen (Handelsmarke, Typennummer).
– eine beigelegte und insbesondere verständliche Betriebsanleitung und notwendige Sicherheitsinformationen aufweisen
– eine Kontaktadresse auf dem Erzeugnis selber oder in den begleitenden Unterlagen oder auf der Verpackung aufweisen, welche die Kontaktnahme mit einem erreichbaren und kompetenten Kundendienst ermöglicht
– lesbar, verständlich und in den Sprachen Deutsch oder Französisch oder Italienisch oder allenfalls Englisch beschriftet sein
Kann das ESTI – angesichts der Fülle von elektrischen Erzeugnissen – überhaupt alles kontrollieren? Wie machen Sie das?
Das ESTI macht Stichprobenkontrollen in allen Regionen der Schweiz. Wir verfolgen weiter Meldungen von KonsumentInnen und von Fachpersonen, sogenannte Meldungen Dritter, konsequent.
Meldungen von Behörden in Europa zu potentiell unsicheren Geräten beziehen wir ebenfalls in die Marktüberwachung ein.
Insbesondere bei neueren Erzeugnissen schauen wir genauer hin, dort, wo wir Sicherheitsprobleme vermuten.
Ausserdem sind Hersteller oder Detailhändler verpflichtet, den Markt zu beobachten. Sie müssen Massnahmen treffen und sich so organisieren, dass sie in der Lage sind, angemessen zu reagieren, wenn durch Erzeugnisse, die sie hergestellt, in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt haben, eine Gefahr entsteht. Sie müssen dabei mit dem ESTI zusammenarbeiten.
Wie gehe ich vor, wenn ich unsicher bin, ob mein elektrisches Gerät nicht ein Sicherheits-Risiko ist?
Nehmen Sie immer zuerst mit dem Händler Kontakt auf, der Ihnen das Gerät verkauft hat und beschreiben Sie den vermuteten sicherheitstechnischen Mangel. Der Händler muss dann angemessen reagieren, das Gerät reparieren oder austauschen oder zurücknehmen. Dabei gilt es natürlich auch, das Alter und die Garantiefrist des Geräts zu berücksichtigen. Nur so kann der Händler seine Pflichten für seine im Markt abgegebenen Geräte wahrzunehmen.
Falls der Händler nicht reagiert, können KonsumentInnen vermutete sicherheitstechnische Mängel dem ESTI mit einer Kaufquittung und einem Foto des Erzeugnisses und des Typenschildes melden.
Wo finden KonsumentInnen Hilfe?
Seit Dezember 2020 können sich Konsumentinnen und Konsumenten zudem via App informieren, welche Produkte gefährlich sind. Zudem wurde das Meldesystem «Gefährliche Produkte» weiterentwickelt und vereinfacht. Mit ihm können die Konsumentinnen und Konsumenten den zuständigen Behörden potentiell gefährliche Produkte online melden.
Das Interview führte Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!