Durch die Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) werden die Effizienzvorschriften für Elektrogeräte verschärft. Davon betroffen sind neue Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wasch-Trockner-Kombinationen, Netz-, Schweiss- und Kühlgeräte, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Lichtquellen, Displays, Transformatoren, Motoren, Server und Luftheizungsprodukte. Ein Teil der Änderungen tritt per 15. Mai 2020 in Kraft, ein anderer im Laufe des Jahres 2021.
«Die Endverbraucherinnen und Endverbraucher profitieren von diesen Anpassungen, indem ineffiziente Geräte mit hohen Lebenszykluskosten nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind», erklärt Markus Bleuer, Fachspezialist Geräte im Bundesamt für Energie (BFE). Weiter führen die Anpassungen zu einer Angleichung an die in der EU verwendeten Kategorien und Begriffe und erleichtern dadurch den Handel mit ihr.
Bei den Kühl- und Gefriergeräten sind die schweizerischen Effizienzanforderungen aufgrund des energietechnisch höheren Standards weiterhin strenger als in der EU. Dies gilt auch für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z.B. Kühlregale in Supermärkten), für die es bisher keine Vorschriften gab. «Offene Kühlregale werden dadurch nicht gänzlich vom Markt verschwinden, sie müssen künftig jedoch höchst energieeffizient sein», verrät Eva Geilinger, Fachspezialistin Geräte.
Neue Energieetikette per März 2021
Konsumentinnen und Konsumenten können sich anhand der Energieetikette über die Energieeffizienzklasse eines Geräts informieren. Viele Gerätekategorien haben heute eine Skala von A+++ bis D, was unübersichtlich ist. Die EU führt deshalb per 1. März 2021 wieder die ursprüngliche Skala von A bis G ein, jedoch auf einem höheren Niveau: Aus A+++ wird B oder C. Die Schweiz übernimmt zeitgleich die neue Energieetikette und weitere Vorgaben.
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 22. April 2020.
Fabiola Di Paolo, Hochschulpraktikantin Führungsunterstützung, BFE
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