46 Millionen Franken mehr für die Photovoltaik
Ab sofort steht ein Sonderkontingent an Fördermitteln von 46 Millionen Franken für Einmalvergütungen für neue Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Energeiaplus erklärt, was mit diesen zusätzlichen Förderfranken erreicht werden soll.
Warum dieses Sonderkontingent?
Der Ausbau der Photovoltaik könnte sich wegen der Covid-Krise abschwächen. Zwar haben die Zahl der Installationen und die Zahl der Anmeldungen für Einmalvergütungen in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 stark zugenommen. Doch jetzt könnten Bauherren ihre Investitionsentscheide verschieben und die bisher erfreuliche Entwicklung bremsen. Um dies zu verhindern, hat das Bundesamt für Energie jetzt dieses Sonderkontingent von 46 Millionen Franken an Fördergeldern für Photovoltaikanlagen freigegeben. Ziel ist, weiterhin einen stabilen, kontinuierlichen Zubau der Photovoltaik zu ermöglichen.
Das Sonderkontingent steht im Jahr 2020 zusätzlich zum bereits bestehenden Jahres-Kontingent von 330 Millionen Franken für Einmalvergütungen für kleine und grosse Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Von diesem Sonder-Beitrag profitieren nicht nur diejenigen, die diese Anlagen bestellen, sondern auch das einheimische Planungs- und Installationsgewerbe, das die Anlagen plant und installiert.
Woher stammen die zusätzlichen 46 Millionen Franken?
Das Geld stammt aus dem Netzzuschlagsfonds. Dieser wird geäufnet durch alle Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten, indem sie pro verbrauchte Kilowattstunde einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen bezahlen. Die Liquidität des Fonds ist derzeit gut und lässt diese Sondermassnahme zu.
Wie lange müssen Anlagenbesitzer auf die Einmalvergütung warten?
Mit dem bereits Ende Oktober 2019 definierten Kontingent von 330 Millionen Franken und den zusätzlichen 46 Millionen können die Wartefristen deutlich verkürzt werden. Für grosse Photovoltaikanlagen kann die Warteliste komplett abgebaut werden. Wer sein Gesuch ab Februar 2020 eingereicht hat, muss noch mit einer Bearbeitungsfrist von etwa drei Monaten rechnen. Früher eingegangene Anmeldungen bekommen bis spätestens Mitte Mai Bescheid. Und auch bei kleineren Photovoltaik-Anlagen geht es schneller: Wer seine Anlage bis Ende März 2020 angemeldet hat, bekommt noch in diesem Jahr seine Förderzusage. Neuanmeldungen ab April 2020 müssen noch etwa 9 Monate bis zur Auszahlung warten.
Welche Vergütung erhalten Anlagen, die wegen Covid nicht bis Ende März fertiggestellt werden konnten?
Seit Anfang April 2020 gelten gemäss Energieförderungsverordnung tiefere Vergütungssätze für die Einmalvergütungen. Für Photovoltaikanlagen die unverschuldet wegen den Covid-Massnahmen nicht bis Ende März fertiggebaut werden konnten, gibt es die Möglichkeit, bei der Pronovo AG eine Ausnahme zu beantragen und so dennoch die höheren Vergütungen zu erhalten.
Brigitte Mader, Kommunikationsberaterin BFE
Die Technologie funktioniert und ist absolut Konkurenzfähig. Es braucht KEINE Förderung für Kleinanlagen! Was es dringend braucht, ist eine faire Benutzungsgebühr für die lokale Netznutzung CHF 0.14 pro kWh für Lieferung ins Nachbargebäude (davon. 2.3 Rappen KEV-Abgabe) . Dazu kommen 10 Rappen Eigenmietwert pro selbst verbrauchte kWh. Die 2007 installierte Guerilla-Anlage(ohne Förderung) ist Abbezahlt, während die 2013 erstellte geförderte Anlage auch in 30 Jahren nicht abbezahlt werden kann.
Ist eigentlich der Tarif-Rechner von Pronovo mit diesen Infos up gedated?
Jedes Mal wenn ich mit den selben Daten den Rechner aktiviere bekomme ich weniger!!
Vielen Dank für eine verlässliche Antwort!
Der Rechner wurde infolge der Senkung der Tarife ab 1. April 2020 aktualisiert. Es ist wichtig, das richtige Inbetriebnahmedatum und die richtige Art der Anlagenkonstruktion zu verwenden.
Team Energeiaplus