Unmittelbar betroffen
Die Nagra hat am 9. Mai 2019 für die drei potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager verschiedene Vorschläge für die Platzierung der Anlagen an der Oberfläche gemacht. Die Regionalkonferenzen werden diese Vorschläge nun diskutieren und bis Anfang 2021 ihre Stellungnahmen verabschieden. Die Ergebnisse der Diskussion sind eine Grundlage für die Erstellung des Rahmenbewilligungsgesuches. Die Nagra wird ungefähr 2022 bekannt geben, an welchen Standorten sie beabsichtigt, ein solches auszuarbeiten. Unvermeidbar ist, dass es für die Anlagen Fläche und damit letztlich Land braucht.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Land oder solche, die dieses pachten, könnten durch die Oberflächenanlagen sehr direkt von einem Tiefenlager betroffen sein. Die Nagra wird deshalb spätestens nach der Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuches mit Grundeigentümerinnen und -eigentümern möglichst einvernehmliche Lösungen aushandeln. Kommt eine solche nicht zu Stande, können sie im äussersten Falle enteignet werden und erhielten eine Entschädigung. Um die betroffenen Personen auf das kommende Verfahren vorzubereiten, hat das BFE zum wiederholten Mal alle von den Vorschlägen betroffenen Grundeigentümerschaften und weitere Betroffene kontaktiert, sie über den Sachverhalt informiert und ihre Fragen beantwortet. Insgesamt erfuhren so ca. 80 Personen vor der Veröffentlichung, welche weiteren Schritte das Sachplanverfahren für geologische Tiefenlager vorsieht.
Das BFE unterstützt die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer weiterhin bei ihren Anliegen. Zu den wichtigsten Sachverhalten und Fragen hat es dazu eine Broschüre erstellt, die zum Download zur Verfügung steht.
Stefan Jordi, Leiter Regionale Partizipation, BFE
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