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Das Gebäudeprogramm: Eine erfolgreiche Bilanz


Die bisherige Bilanz des 2010 gestarteten Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen kann sich sehen lassen: Es hat mehr als 100’000 Projekte unterstützt, eine CO2-Reduktion von 21,5 Millionen Tonnen bewirkt, zu einer Energie-Einsparung von 108 Milliarden Kilowattstunden geführt (rund die Hälfte des Schweizer Verbrauchs im Jahr 2016), Investitionen in der Höhe von circa 3,3 Milliarden Franken ausgelöst und damit rund 1,5% zur Wertschöpfung im Schweizer Baugewerbe beigetragen. Mit der Neulancierung 2017 ist das Gebäudeprogramm auch bestens für die Zukunft gerüstet.

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert energetische Sanierungen, den Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Seit 2017 liegt die Verantwortung für die Umsetzung des Gebäudeprogramms voll und ganz bei den Kantonen (siehe Medienmitteilung zur Neulancierung vom 3. Januar 2017). Dadurch können die Kantone ihre eigenen Schwerpunkte setzen und die Förderangebote gezielt auf ihre Region ausrichten.

Das Ja des Schweizer Stimmvolks zum revidierten Energiegesetz im Mai 2017 hat die Befristung des Gebäudeprogramms bis 2019 aufgehoben. Mit Blick auf die CO2-Reduktionsziele, die Effizienzpotenziale im Bereich Wärme sowie die wünschbare Erhöhung der Sanierungsquote und die Planungssicherheit sanierungswilliger Liegenschaftsbesitzer ist die Weiterführung des Gebäudeprogramms nach 2019 sehr wichtig. Die Teilzweckbindung und damit das Gebäudeprogramm soll danach bis Ende 2025 bestehenbleiben. Dies schlägt der Bundesrat im Entwurf des revidierten CO2-Gesetzes vor, über das das Parlament voraussichtlich 2018 beraten wird.

Ab 2018 treten mit dem revidierten Energiegesetz noch weitere Änderungen in Kraft: So wird der maximale Beitrag aus der Teilzweckbindung auf 450 Millionen Franken erhöht. Globalbeiträge werden nur Kantonen ausgerichtet, die über ein Basisprogramm zur Förderung energetischer Gebäudehüllen- und Gebäudetechniksanierungen sowie zum Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen oder Ölheizungen verfügen. Die Kantone erhalten einen Sockelbeitrag pro Einwohner von maximal 30% der Teilzweckbindung. Ergänzend dazu werden für jeden Franken aus dem allfällig vorhandenen kantonalen Budget maximal zwei weitere vom Bund als Ergänzungsbeitrag für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Kantonale Mittel gewinnen somit im neuen Jahr an Bedeutung. Nicht ausgeschöpfte Mittel werden an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt.

Mehr als 1 Millionen Häuser sind in der Schweiz ungenügend gedämmt und damit energetisch sanierungsbedürftig. Zudem werden drei Viertel der Gebäude heute noch immer fossil oder direkt elektrisch beheizt. Das Gebäudeprogramm startet gestärkt ins 8. Programmjahr und leistet einen bedeutenden Beitrag an die Ziele der Schweizer Energie- und Klimapolitik.

Claudio Menn, Fachspezialist Gebäude, BFE

1 Antwort
  1. Carnot-Cournot Netzwerk
    Carnot-Cournot Netzwerk sagte:

    Mit den Mitteln des Gebäudeprogramms könnte im Ausland einiges bewirkt werden, das sogar auf der globalen Skala messbar wäre. In der Schweiz wirken dieselben Mittel als weitgehend unnützes Beschäftigungsprogramm… Aber das interessiert hier sowieso keinen. Jetzt noch…

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