Sollen Gemeinden und Regionen dafür entschädigt werden, wenn sie zur Lösung einer nationalen Aufgabe beitragen? Wird diese Frage bei Tiefenlagern für radioaktive Abfälle bejaht, so sieht der entsprechende Sachplan vor, dass über so genannte «Abgeltungen» Verhandlungen geführt werden. Und zwar zwischen den Entsorgungsverantwortlichen und den Gemeinden der Standortregionen sowie der Standortkantone. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass diese Verhandlungen Zeit benötigen, um eine gütliche Lösung zu finden.
Bereits vor über 15 Jahren waren Abgeltungen ein Thema, nämlich beim Projekt Wellenberg, bei dem das Nidwaldner Stimmvolk 2002 das Gesuch für einen Sondierstollen abgelehnt hat. Eine Arbeitsgruppe war der Meinung, dass die Standortregion eine gemeinwirtschaftliche Leistung für alle in der Schweiz Wohnhafte erbringen würde. Die Stromwirtschaft sei bereit, so die Arbeitsgruppe weiter, bedeutende Abgeltungen für diese Leistungen zu bezahlen. Neben der Standortgemeinde hätten auch Nachbargemeinden oder z. B. der Tourismusverein solche «à fonds perdu»-Beiträge erhalten sollen. Diese Beiträge wurden zwischen der Projektantin und den Gemeinden ausgehandelt.
Ausgehend von solchen Erfahrungen im Inland, aber auch von Projekten im Ausland, geht der Sachplan geologische Tiefenlager davon aus, dass zukünftige Standortregionen Abgeltungszahlungen erhalten werden. Zwar gibt es dafür keine gesetzlichen Bestimmungen, und es sind freiwillige Beiträge der Entsorgungspflichtigen. Sie stellen aber im Entsorgungsfonds Gelder dafür beiseite.
Die Verhandlungen darüber sollen in Etappe 3 geführt werden, sobald genügend klar ist, welche Standortregion oder welche Standortregionen dereinst für ein Tiefenlager vorgesehen sind. Verhandlungen benötigen einen genügend klaren und von den Parteien akzeptierten Rahmen, damit sie erfolgreich sind. Und es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess Zeit in Anspruch nehmen wird.
Deshalb hat der Bundesrat das BFE beauftragt, ein Dokument zu erstellen, das den Rahmen bzw. den «Boden» der zukünftigen Verhandlungen vorbereitet. Dass dabei die vorgesehenen Verhandlungsparteien mit einbezogen werden, war ein Muss. Vertretungen der Standortregionen und -kantone sowie der Entsorgungspflichtigen haben Ende September gemeinsam diesen Verhandlungsrahmen («Leitfaden») verabschiedet (siehe Medienmitteilung). Dieser wird von den späteren Verhandlungsteilnehmenden über die Abgeltungen verwendet werden.
Stefan Jordi, Leiter regionale Partizipation, BFE
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