Das Schweizer Stimmvolk hat am 21. Mai 2017 das revidierte Energiegesetz angenommen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang November beschliessen, das Gesetzespaket per 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen (siehe Übersicht).
Die Revision des Energiegesetzes zieht Änderungen von elf weiteren Bundesgesetzen nach sich. Unter anderem wird das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) geändert. So wird die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rückbaukosten für den Ersatzneubau eingeführt sowie die Übertragbarkeit der energetischen Investitions- und Rückbaukosten auf mehrere Steuerperioden.
Der Bundesrat sieht vor, die entsprechenden Änderungen des DBG auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen. Denn die Neuerungen sollen gleichzeitig für die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern wirksam werden, und die Kantone benötigen zur Anpassung ihrer Steuergesetzgebungen bis zu zwei Jahre Zeit. Die Vernehmlassung zur Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung, die die steuerlichen Bestimmungen im Gebäudebereich konkretisiert, läuft bis am 16. November. Für Steuerfragen ist die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig.
Nico Häusler, Fachspezialist für Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte, BFE

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Andrea Badrutt
Nagra
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