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Inspektion einer Stauanlage

Qelle: BFE

Wie kontrolliert das Bundesamt für Energie Stauanlagen unter Bundesaufsicht? Wir haben Rocco Panduri, Fachspezialist Aufsicht Talsperren, bei einer Kontrolle der Staumauer in Luzzone TI begleitet.

Auf einer Stauanlage hat man keine Höhenangst, dachte ich – zumindest bis ich Mitte Mai bei strahlendem Wetter zuoberst auf der Krone der Bogenstaumauer des Lago di Luzzone stand und ins Bleniotal TI hinunterblickte. 225 Meter ragt die Stauanlage in die Höhe und verfügt über eine Kronenlänge von 510 Metern und ein Stauvolumen von 108 Millionen Kubikmetern.

«Diese Staumauer ist die dritthöchste der Schweiz und steht unter Bundesaufsicht», erklärt Rocco Panduri. Er ist Bauingenieur und als Fachspezialist Aufsicht Talsperren des Bundesamts für Energie (BFE) unter anderem für die Aufsicht über 23 Stauanlagen im Tessin verantwortlich.

Regelmässige Inspektionen
Heute ist Panduri vor Ort, um eine Prüfung des Grundablasses durch die Betreiberin zu überwachen und eine visuelle Inspektion durchzuführen. Der Grundablass hat etwa die gleiche Funktion wie der Abfluss bei einem Lavabo. Im Notfall muss die Betreiberin einer Stauanlage in der Lage sein, den Pegel des Stausees abzusenken. Im Grundablass hat es dafür insgesamt zwei sogenannte Schützen, die den Wasserabfluss regulieren, und zwar eine für den Betrieb und eine für Revisionsarbeiten. Abstieg zum Grundablass Zusammen mit dem Betriebsleiter der Staumauer, zwei Talsperrenwärtern, und zwei Betriebsingenieuren der Betreiberin Officine Idroelettriche di Blenio SA (OFIBLE) fahren wir mit dem Lift in den Kontrollraum des Grundablasses hinunter. Er ist ausgestattet mit einem Telefon, zwei Messanzeigen, die die Position der Schützen aufzeigen, sowie die hydraulische Pumpe, mit der die beiden Schützen des Grundablasses bewegt werden können. «Die Betreiberin einer Staumauer muss periodisch den Ablass und deren Schützen prüfen», sagt Panduri. (zes)

Lesen Sie den vollständigen Energeia-Artikel in der Juli-Ausgabe 2017.

 

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