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Energiestrategie 2050: Wie werden die zusätzlichen Fördermittel verteilt?

Bundesplatz Bern, Parlament, Frühlingssession

Seit 2009 bezahlen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten in der Schweiz auf jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom einen sogenannten Netzzuschlag. Dieses Jahr beträgt der Netzzuschlag 1.3 Rappen/kWh, 2017 steigt er auf 1.5 Rappen/kWh. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Die Belastung für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4’500 kWh steigt dadurch um rund 9 Franken pro Jahr auf 67.50 Franken. Stromintensiven Grossverbraucher (z.B. Unternehmen der Stahl- oder Papierindustrie) wird der Netzzuschlag zurückerstattet, sofern sie sich zu betrieblichen Energieeffizienzmassnahmen verpflichten.

Der Netzzuschlag – aktuell sind es (bei 1.3 Rp./kWh) 740 Millionen Franken pro Jahr – fliesst in einen Fonds, mit dem die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermie-Projekte, die Mehrkostenfinanzierung, die Gewässersanierungsmassnahmen sowie die Vollzugskosten finanziert werden.

Mit der Energiestrategie 2050, die derzeit im Parlament beraten wird, wird der Netzzuschlag auf 2.3 Rp./kWh (1‘310 Mio. Franken pro Jahr) ansteigen. Das sind 0.8 Rp./kWh mehr als das heute geltende gesetzliche Maximum.

Doch wo fliessen diese zusätzlichen Fördermittel hin?

  • Förderung der neuen erneuerbaren Energien (siehe Grafik): 0,2 Rp./kWh (rund 120 Millionen Franken pro Jahr), werden für die Einspeisevergütungen verwendet. Diese Mittel werden kaum ausreichen, um die rund 40’000 Projekte auf der Warteliste abzubauen. 0.1 Rp./kWh (rund 60 Millionen Franken pro Jahr) fliessen in die Einmalvergütungen. Neue Einspeisevergütungen können zudem nur noch bis fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlagen bewilligt werden. Einmalvergütungen sind noch bis ins Jahr 2030 verfügbar. Trotz dieser nur geringen zusätzlichen Fördermittel können die im Energiegesetz festgelegten Richtwerte für den Zubau an erneuerbaren Energien voraussichtlich erreicht werden.
  • Wasserkraft: Mit 0.2 Rp./kWh (120 Millionen Franken pro Jahr) wird während fünf Jahren eine Marktprämie für bestehende Wasserraftwerke finanziert: Grosswasserkraftwerke über 10 MW sollen für den Strom, den sie im freien Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, eine Prämie von höchstens 1 Rappen/kWh erhalten. Zusätzlich fliessen 0.1 Rp./kWh in Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke. Die Gewässerschutzmassnahmen werden wie bisher mit 0,1 Rp./kWh finanziert.
  • Entlastung Grossverbraucher: Rund 0.1 Rp./kWh (rund 60 Millionen Franken pro Jahr) werden für die verstärkte Entlastung der stromintensiven Unternehmen verwendet.

Das Parlament wird die Beratung der Energiestrategie 2050 voraussichtlich im September 2016 abschliessen, danach läuft die Referendumsfrist. Inkrafttreten könnten die neuen Regelungen und damit die Erhöhung des Netzzuschlags auf 2.3 Rp./kWh per 2018.

Frank Rutschmann, Leiter erneuerbare Energien BFEDruck

5 Kommentare
  1. Olivier Moser
    Olivier Moser sagte:

    Der Bundesrat steuert mit Vollgas in das gleiche Schlamassel wie in Deutschland. Jedes Jahr wird die KEV Steuer etwas erhöht. Die Zeche zahlt der Normalverbraucher, da wie in Deutschland, die grossen Strombezüger Ausnahmeregelungen erhalten. Zudem werden die betragsmässig hohen KEV Beiträge vor allem an die grossen EWs ausbezahlt. KEV gehört wieder abgeschafft, da völlig marktverzerrend!

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    • Frank Rutschmann
      Frank Rutschmann sagte:

      Guten Tag, Herr Moser
      Die KEV dient als Anschubfinanzierung für die erneuerbaren Energien, damit diese langfristig marktfähig werden können. Ohne diese Unterstützung würden – angesichts der rekordtiefen Energiepreise – wohl nur wenige Anlagen gebaut. Ein Zubau bei den neuen Erneuerbaren ist aber von Bundesrat und Parlament gewollt. Von deutschen Verhältnissen sind wir übrigens weit weg: sowohl was die Höhe des Netzzuschlags angeht, als auch den Zubau der neuen Erneubaren.

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  2. Hans Rentsch
    Hans Rentsch sagte:

    Klar, von Bundesrat und Parlament gewollt, auch wenn der subventionierte „Zubau“ ökonomisch unsinnig ist. Also muss der BFE-Beamte Rutschmann das Ganze schönreden. Das erinnert ominös an die Verhältnisse in der Agrarpolitik mit den Schönrednern vom Bundesamt für Landwirtschaft.

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  3. juergjehle
    juergjehle sagte:

    Als Bürger erwarte ich ein professionelles Energiekonzept und Stimme an der Urne ab.

    Bis in einigen Jahren braucht die Schweiz etwa 40% AKW-Ersatz-Strom.

    60% sind bestehende „alte“ Kraftwerke, die von dieser Frage nicht tangiert sind, weil sie seit über 100 Jahren problemlos Strom ohne Atom liefern.

    Ersatz durch effizientes Strom sparen?
    Durch Arbeitsplätze ins Ausland verlagern?
    Durch Importe von Kohle-Strom, Gas und Öl?

    Ersatz mit Solarpanel? Die sind super für Kühlhäuser im Sommer usw, genügen aber unmöglich für eine Energiewende. Auch x-Millionen von Solarpanel sehen pro Jahr die Sonne NUR während rund 2000 Sonnenstunden mit 10-100% Stärke = Wechsellast.! Das Jahr hat aber 8760 Stunden.!
    Amtlicher Beweis:
    http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/02/22/lexi.Document.20725.xls

    Ersatz mit Windräder? Aber diese sehen während rund 5000 Std KEIN Wind.

    Politik und Werbung überbieten uns mit Lösungen aber „vergessen“ die VERFÜGBERKEIT: rund 6000 Std KEINE Sonne und rund 5000 Std KEIN Wind.!

    Die meisten Theorien „vergessen“ die VERFÜGBARKEIT:
    Spezifischer Energieertrag im Schweizer Durchschnitt:
    von Photovoltaikanlagen = 975 kWh/a/kWp = 975 Stunden Volllast pro Jahr.
    von Windkraftanlagen = 1700 kWh/a/kWp = 1700 Stunden Volllast pro Jahr.

    Während 5-6000 Stunden dürfen also bei Dunkelheit und Flaute alle „alten“ Kraftwerke und Speicher in die Bresche springen und den gesamten Strombedarf alleine decken.

    Die Werbung verkündet: „Strom für 2.99 Cent pro kWh, liefert seit kurzem erstmals ein Solarkraftwerk. Das heißt: Solarstrom ist heute wettbewerbsfähig“!?
    Folglich ist sonnenklar warum sogar Schweizer Wasserwerke nicht mehr rentieren und zum Verkauf stehen.

    Eine Energiewende braucht viel mehr als nur Sonne und Wind,
    zB. Biomasse, Geothermie, Wärmepumpen, Kernfusion und ?
    Bitte ergänzen.!

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  4. Rolf Müller
    Rolf Müller sagte:

    Die Energiewende braucht endlich das Konzept der Lenkungsabgabe, damit es sich lohnt sauber zu sein und Schmarotzer zur Kasse gebeten werden, Verursacherprinzip in Reinkultur…

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