Verschiedene Stellen arbeiten zusammen, damit Kernmaterial und radioaktive Abfälle auf Schweizer Strassen und Schienen sicher am Bestimmungsort eintreffen. Voraussetzung hierfür ist eine Transportbewilligung des BFE.
Ein spezieller Transporter legt die letzten Meter bis zum Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen AG zurück, an Bord ein 120 Tonnen schwerer Behälter, gefüllt mit radioaktivem
Abfall. Polizisten beobachten die Lage und gewährleisten, dass die Fracht aus einer Wiederaufbereitungsanlage in Frankreich sicher ans Ziel kommt. «Nur wer an der Durchführung
des Transports direkt beteiligt ist, ist vorgängig informiert», sagt Ariane Franziska Thürler, Fachspezialistin für Kernenergierecht beim BFE. Die ebenfalls im BFE angesiedelten
Safeguards führen Buch über den aktuellen Kernmaterialbestand in der Schweiz und benachrichtigen die internationale Atomenergieagentur (IAEA) darüber.
Wer in der Schweiz Kernmaterial oder radioaktive Abfälle transportieren will, benötigt gemäss Kernenergiegesetz eine Bewilligung des BFE. Voraussetzung hierfür ist unter anderem
ein gemeinsames, vollständiges Gesuch von Versender, Empfänger, Beförderer (z. B. SBB Cargo) und Transportorganisator. Für die speziellen Transportbehälter benötigt
der Gesuchsteller eine gültige Anerkennung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI).
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