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Fragestunde im Nationalrat: Von Rissen im AKW bis Bü-Bü-Bünderfleisch


In jeder Session gibt es im Nationalrat jeweils am Montagnachmittag der zweiten und dritten Sessionswoche eine Fragestunde.

Die Mitglieder des Nationalrates haben die Möglichkeit, während den ersten beiden Sessionswochen bis jeweils am Mittwochmittag Fragen zu dringenden respektive aktuellen Angelegenheiten einzureichen. Dafür gibt es keine bestimmten Formvorschriften, lediglich, dass die Fragen kurz und klar gefasst werden sollen. Die Parlamentsdienste nehmen die Fragen entgegen und überreichen sie der Bundeskanzlei, welche die Zuteilung an die entsprechenden Departemente vornimmt. Diese wiederum greifen für die Beantwortung auf das Fachwissen der Expertinnen und Experten in den Bundesämtern zurück. Der Antwortentwurf wird schliesslich der jeweiligen Bundesrätin / dem jeweiligen Bundesrat zur Prüfung vorgelegt.

Während der Fragestunde beantworten die einzelnen Bundesrätinnen und Bundesräte die Fragen, welche ihr Departement betreffen, mündlich im Plenum. Fragen werden jedoch nur dann beantwortet, wenn der Fragesteller im Saal anwesend ist. Dieser hat nach der bundesrätlichen Antwort noch die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen, welche ebenfalls mündlich beantwortet wird. Die Antworten werden anschliessend auf der Internetseite des Parlaments (resp. im amtlichen Bulletin) veröffentlicht.

Die Fragestunde dauert maximal 90 Minuten, kann aufgrund hoher Geschäftslast aber auch auf 60 Minuten gekürzt werden. Dabei kommt es häufig vor, dass die Zeit nicht für alle Departemente ausreicht. Dann werden die Antworten lediglich im Internet veröffentlicht.

Der Arbeitsaufwand für die Beantwortung hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Wurden im Jahre 1999 noch 201 Fragen eingereicht, waren es letztes Jahr bereits deren 667. Allein das BFE hat im laufenden Jahr bereits 30 Fragen bearbeitet. Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Anzahl, gab die Fragestunde auch schon Anlass zu Kritik. So reichte beispielsweise Nationalrat Landolt eine parlamentarische Initiative (11.443) zur Abschaffung der Fragestunde ein. Der Initiant hatte Zweifel über die Dringlichkeit und Wichtigkeit der gestellten Fragen. Die Initiative wurde im Nationalrat jedoch klar mit 146 zu 18 Stimmen abgelehnt. Die Befürworter halten die Fragestunde für eine gute Gelegenheit, von den Mitgliedern des Bundesrates kurzfristig Antworten auf aktuelle Fragen zu erhalten. So wollte beispielsweise Nationalrätin Masshardt letzten Herbst wissen, wie der Bundesrat die Risse im Kernmantel des AKW Mühleberg beurteilt (14.5309). Dass eine Fragestunde durchaus auch unterhaltsam sein kann, bewiesen Altbundesrat Hans-Rudolf Merz mit seiner Bü-Bü-Bünderfleisch Antwort, die als Video um die Welt ging oder auch Bundesrätin Doris Leuthard, die zu einer Frage zur Gymkhana-Prüfung ebenfalls eine sehr launige Antwort gab und diese mit der Bemerkung schloss „fragen Sie mich aber nicht, was die Beantwortung Ihres Vorstosses gekostet hat!“

Cédric Thuner, Hochschulpraktikant Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

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