Dieser Frage musste bzw. muss ich mich zum Teil immer noch stellen, wenn ich jemandem erzähle, dass ich als Hochschulpraktikantin beim Dienst Verwaltungsstrafverfahren im Bundesamt für Energie (BFE) arbeite. Auch ich war mir vor meiner Bewerbung nicht richtig bewusst, dass es dort Strafverfahren gibt.
Meine Aufgabe lässt sich kurz und knapp formulieren: Ich verteile Bussen. Dazu sind viele Zwischenschritte, wie beispielsweise ein umfassendes Aktenstudium, Korrespondenz und Telefonate mit Beschuldigten, Zeugen, Anwälten und Behörden, juristische Recherchen sowie Abklärungen bei Dritten (z.B. Netzbetreiberin) betreffend technischen Fragen nötig. Erst nach Abklärung des Sachverhalts kann zum Herzstück meiner Arbeit fortgeschritten werden: Das Verfassen von Strafbescheiden, Schlussprotokollen und Strafverfügungen. Letzteres musste ich bis jetzt jedoch noch nicht verfassen, da die meisten Fälle selten in ein solches Verfahrensstadium gelangen. Der Grund dafür ist, dass die ausgesprochene Strafe nur eine Busse ist und der Sachverhalt und die Strafbarkeit der beschuldigten Person oder Firma in den meisten Fällen offensichtlich sind. Somit beschweren sich die wenigsten Betroffenen.
Natürlich ist unser Gebiet nicht so breit gefächert wie bei einer Staatsanwaltschaft, sondern konzentriert sich vorwiegend auf die Verfolgung von Widerhandlungen gegen die Elektrizitätsgesetzgebung. Betroffen sind daher insbesondere Firmen oder auch Privatpersonen, welche elektrische Installationen vornehmen. Trotz Ausbleiben von Delikten wie Mord und Totschlag sind die Fälle juristisch komplex und spannend. Es stellen sich zum Beispiel Fragen betreffend Verjährung: Können wir das Delikt überhaupt noch verfolgen oder ist es schon verjährt? Welcher Zeitpunkt ist für die Verjährung relevant? Ich muss mich jedoch auch mit technischen Fragen auseinandersetzen: Was genau ist eine elektrische Installation gemäss Gesetz und handelt es sich im konkreten Fall um eine solche?
Diese und weitere spannende Fragen werden mich für die nächsten Monate begleiten und ich freue mich, meine juristischen sowie auch nicht-juristischen Kenntnisse stetig zu erweitern.
Deborah Frey, Hochschulpraktikantin Verwaltungsstrafverfahren
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