«Es geht vorwärts beim Solarstrom – dank den Einmalvergütungen»
Die Sonne als Energie-Lieferant nutzen: Der Ausbau der Photovoltaik ist ein wichtiges Element der Energiestrategie des Bundes. Deshalb gibt es seit 2014 die Einmalvergütung (EIV) für kleine PV-Anlagen Und seit 2018 auch für die grösseren Anlagen. Ein externer Evaluationsbericht zeigt nun die Erfahrungen mit diesem Förderinstrument auf.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Die Einmalvergütung (EIV) fördert den Entscheid für eine PV-Anlage, weil es die Anfangsinvestition erleichtert.
- Ob eine PV rentiert oder nicht, hängt von der EIV ab und wieviel Strom selber verbraucht wird (Eigenverbrauch).
- Die Wirtschaftlichkeit von kleinen PV-Anlagen wird stärker durch den Eigenverbrauch als durch die EIV verbessert.
- Grössere Anlagen ohne bedeutenden Eigenverbrauch sind kaum wirtschaftlich zu betreiben mit der heutigen EIV.
- Die langen und ungewissen Wartezeiten bei der Einführung der EIV für grosse Anlagen im Jahr 2018 haben zu Verunsicherungen geführt.
- Obwohl die EIV zwischen 2014 und 2018 mehrmals gesenkt wurde, nahm die Zahl der Gesuche zu. Per Ende 2018 waren es total 72’000 Gesuche. Für fast alle neuen PV-Anlagen wird eine EIV beantragt.
Wieland Hintz, Fachspezialist für erneuerbare Energien beim Bundesamt für Energie, nimmt im Interview Stellung zu den Erkenntnissen der Evaluation.
72’000 Gesuche für eine EIV sind bis Ende 2018 eingegangen. 58’000 Anlagen waren bis dann gebaut. Ist das nun viel oder wenig?
Sagen wir, es ist ok. 72’000 Gesuche in fünf Jahren, das sind immerhin fast 15’000 pro Jahr. Das hat dazu beigetragen, dass die PV-Stromproduktion Ende 2018 bei rund 1’945 GWh lag und damit rund 2,3 mal höher als noch 2014. Es geht also vorwärts beim Solarstrom, aber es reicht noch nicht. Je besser der Solarstrom in den Markt integriert werden kann, desto besser wird auch seine Wirtschaftlichkeit. Und damit stiegt auch das Interesse, in solche Anlagen zu investieren. Die bessere Marktintegration ist darum auch eines der Ziele bei der laufenden Revision des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes.
Das typische Gesuch stammt gemäss Evaluation von einer Privatperson, die eine Anlage zwischen 2 bis 29,9 kWp installieren will. Rund 70 Prozent der Gesuche macht das aus. Ist das so beabsichtigt?
Nein. Wir wollen künftig selbstverständlich auch viel mehr Gesuche für grössere Anlagen. Vor 2018 gab es aber noch keine EIV für grössere Anlagen. Darum hat diese Aussage zum «typischen Gesuch» etwas Schlagseite in Richtung der kleinen Anlagen.
Die Evaluation zeigt, dass die EIV dazu beiträgt, dass PV-Anlagen gebaut werden. Gleichzeitig zeigt sich auch der sogenannte Mitnahme-Effekt. Das heisst: Investoren und Investorinnen würden auch eine PV-Anlage installieren, wenn sie kein Fördergeld bekämen. Könnte man also die EIV auch weg lassen?
Nein, das sehe ich nicht so. Die EIV ist ein attraktiver Faktor, der das Zünglein an der Waage spielen kann. Man muss auch wissen, dass die Evaluation auf Umfragen bei PV-Anlagenbesitzern beruht. Es ist ein bekannter Effekt, dass man sich bei Umfragen gerne umweltbewusst zeigt. So wird dann halt angegeben, dass man selbstverständlich auch ohne finanzielle Unterstützung gebaut hätte, auch wenn das so nicht ganz stimmt.
«Je mehr Strom selber verbraucht wird, desto wirschaftlicher sind PV-Anlagen»
Auf jeden Fall beobachtet das BFE ganz genau, wie sich der Zubau entwickelt und passt die Fördersätze immer wieder dementsprechend an. Übrigens: Am meisten zugenommen hat die Zahl der kleinen Anlagen, obwohl die Fördersätze in diesem Anlagensegment seit 2014 besonders stark abgesenkt wurden.
Grössere Anlagen können kaum wirtschaftlich betrieben werden, insbesondere wenn sie keinen oder nur wenig Eigenverbrauch haben. Ist das aus Sicht des BFE ein Problem?
Grössere Anlagen sind dann wirtschaftlich, wenn viel Eigenverbrauch stattfinden kann. Allerdings ist das nicht immer möglich, z.B. auf grossen Scheunen mit nur geringem Stromverbrauch. Um dieses Potenzial zu erschliessen, hat der Bundesrat eine Revision des Energiegesetzes (EnG) vorgeschlagen. Künftig sollen grosse Anlagen ohne Eigenverbrauch höhere EIV-Vergütungssätze erhalten.
Weil die Fördermittel kontingentiert sind, kam es zu längeren Wartezeiten bei der Behandlung der Gesuche. Kürzlich hat das UVEK zusätzliche 46 Mio. Franken für die Förderung der Photovoltaik bewilligt. Zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Wartezeiten kürzer werden?
Es ist zu früh, das zu beurteilen, da die zusätzlichen Mittel erst im April gesprochen wurden. Die Wartezeiten sind allerdings schon seit 2019 deutlich kürzer geworden und das Zusatzkontingent sollte diesen Trend weiter beschleunigen. Auch dadurch wird es attraktiver, in eine PV-Anlage zu investieren. Seit die Wartefrist weniger als ein Jahr beträgt, haben die monatlichen Anmeldungen deutlich zugenommen. In den ersten vier Monaten 2020 wurde ca. 80% mehr Anlagenleistung angemeldet als im Vorjahr.
Wissenswertes zur EIV
Die Einmalvergütung (EIV) löst die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ab. Das Ziel der EIV ist, den Bau von Photovoltaikanlagen zu fördern.
Bis Ende 2017 wurden 390 Millionen Franken an Fördermitteln ausgeschüttet. Das Geld stammt aus dem Netzzuschlagsfonds, in den jede Stromkundin, jeder Stromkunde via Stromrechnung einzahlt. Insgesamt lösten diese Fördergelder ein Investitionsvolumen von 1, 4 Milliarden Franken aus.
Pronovo ist die vom Bund beauftragte Firma, die die Gesuche für Fördermittel prüft. Bis Ende 2018 gingen dort 72’000 Gesuche ein. Seit 2014 nahm die Zahl der Gesuche jährlich um rund 10 Prozent zu, im 2018 gab es einen deutlichen Rückgang. Der Systemwechsel von der KEV zur EIV hatte zu einer Verunsicherung der Investorinnen und Investoren geführt.
Ende 2018 waren 58’000 PV-Anlagen gebaut. Rund 41’000 Anlagen haben EIV-Fördermittel bekommenDas Instrument EIV ist bis 2030 vorgesehen.
Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie
Welche Leistung summierten die bewilligten Anlagen in den vergangenen Jahren und wieviel % davon war Eigenverbrauch?
Wieviel % war integriert und wieviel war nicht?